Gründungsdokumente
Wir, die Mitglieder des Ordens der Ritter des Kreuzes Europas, Jesus Christus als Herrn und Heiland anerkennend, vom Evangelium und der Sorge um die Zukunft des Christentums geleitet, erlassen diese Konstitution als höchsten Organisationsakt des Ordens.
Der vollständige Name der Organisation lautet: Orden der Ritter des Kreuzes Europas.
Der offizielle lateinische Name lautet: Ordo Militum Crucis Europae.
Das Wahlspruch des Ordens lautet: Fides. Fraternitas. Servitium. — Glaube. Bruderschaft. Dienst.
Der Orden ist eine christliche Formations-, Sozial-, Bildungs- und ökumenische Organisation.
Der Orden ist weder eine Kirche noch eine Konfessionsgemeinschaft.
Der Orden handelt im Einklang mit dem geltenden Recht der Staaten, in denen er tätig ist.
Mitglieder des Ordens können ausschließlich Christen sein, die Gott Vater, Sohn und Heiligen Geist anerkennen.
Jedes Mitglied bleibt seiner eigenen Kirche und ihrem Lehramt treu.
Der Orden erkennt die Bedeutung des Gebetes Christi an: „Damit alle eins seien".
Die Einheit der Christen ist eines der grundlegenden Ziele des Ordens.
Die Mission des Ordens umfasst: Stärkung des christlichen Glaubens, Förderung der Einheit der Christen, Entgegenwirken der Säkularisierung europäischer Gesellschaften, Schutz des christlichen Erbes Europas, Unterstützung der Religionsfreiheit der Christen, Bildungs-, Sozial- und Wohltätigkeitsarbeit, Prägung von Haltungen der Ehre, Verantwortung und des Dienstes.
Der Mitgliedschaftsweg umfasst: Interessent, Kandidat, Knappe, Ritter, Älterer Ritter, Komtur, Großkomtur, Großmeister.
Die detaillierten Aufnahmeregeln werden durch gesonderte Ordnungen geregelt.
Die höchste Gewalt im Orden ist das Generalkapitel.
Das Generalkapitel vertritt den gesamten Orden.
Zu den Kompetenzen des Generalkapitels gehören: Wahl des Großmeisters, Änderung der Verfassungsdokumente, Treffen der wichtigsten Ordensentscheidungen, Genehmigung der Entwicklungsrichtungen des Ordens.
An der Spitze des Ordens steht der Großmeister.
Der Großmeister vertritt den Orden nach außen.
Der Großmeister wacht über die Einhaltung der Ordensdokumente.
Die Amtszeit des Großmeisters beträgt fünf Jahre. Dieselbe Person kann das Amt höchstens zweimal in Folge ausüben.